Verwendung von Chemikalien zur Entfernung von Unkraut

Verwendung von Chemikalien zur Entfernung von Unkraut

Allgemein

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

unsere Stadt liegt uns allen am Herzen, und wir alle tragen gemeinsam die Verantwortung, sie zu einem lebenswerten Ort zu machen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist der umweltbewusste Umgang mit unseren öffentlichen und privaten Flächen.

Leider kommt es immer wieder vor, dass zur Entfernung von Unkraut auf gepflasterten Flächen chemische Mittel eingesetzt werden. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist auf sämtlichen Flächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden – einschließlich gepflasterter oder anderweitig befestigter Wege und Plätze – grundsätzlich untersagt, unabhängig davon, ob es sich um private oder öffentliche Bereiche handelt. Dies ist in § 12 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) festgelegt.

Der Einsatz von chemischen Unkrautvernichtern auf gepflasterten Flächen oder anderweitig befestigten Wegen und Plätzen stellt eine erhebliche Gefahr für die Umwelt dar. Chemikalien können leicht in den Boden und ins Grundwasser gelangen und dort großen Schaden anrichten. Um unsere Natur und insbesondere unser Trinkwasser zu schützen, bitte ich Sie daher dringend, auf den Einsatz solcher Mittel zu verzichten. Stattdessen gibt es umweltfreundliche Alternativen, wie das manuelle Jäten oder den Einsatz von Heißwasser, die genauso effektiv und deutlich schonender für unsere Umwelt sind.

Mit Ihrem bewussten Handeln tragen Sie dazu bei, unsere Stadt sauber und gesund zu halten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

Stadt Dissen aTW
Der Bürgermeister

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