Stadtkasse

Die Stadtkasse Dissen aTW ist für die Buchhaltung und die Zahlungsabwicklung der Stadt Dissen aTW zuständig. Die Stadtkasse Dissen aTW sorgt dafür, dass Auszahlungen fristgerecht erfolgen und Einzahlungen ordnungsgemäß verbucht werden. Dafür werden von der Stadtkasse Dissen aTW vier Konten geführt.

 

Konten der Stadtkasse Dissen aTW

BankIBANBIC
Sparkasse OsnabrückDE77 2655 0105 1623 1013 57 NOLADE22XXX
Volksbank Halle/ Westf.DE65 4806 2051 0406 3543 00 GENODEM1HLW
Volksbank OsnabrückDE20 2659 0025 3091 2008 00GENODEF1OSV

Bei Überweisungen auf eines der Konten der Stadtkasse Dissen aTW geben Sie als Verwendungszweck immer das Kassen- oder Aktenzeichen an, um Fehlbuchungen zu vermeiden.

 

Konten der Eigenbetriebe

Zusätzlich ist die Stadtkasse Dissen aTW auch für die Buchhaltung und Zahlungsabwicklung der beiden Eigenbetriebe, den Stadtwerken Dissen aTW und dem Abwasserbeseitigungsbetrieb Dissen aTW, zuständig. Die Konten der beiden Eigenbetriebe sind nachstehend aufgeführt.

EigenbetriebBankIBANBIC
Stadtwerke
Stadt Dissen aTW
Sparkasse OsnabrückDE11 2655 0105 1623 4046 03NOLADE22XXX
Abwasserbeseitigungsbetrieb
Stadt Dissen aTW
Sparkasse OsnabrückDE54 2655 0105 1623 4047 02NOLADE22XXX

Lastschriftmandat

Gerne können Sie auch bequem am Lastschriftverfahren teilnehmen. Füllen Sie dafür einfach das entsprechende Formular im OpenR@thaus aus.

Elektronische Rechnungen (eRechnungen)

Die Stadt Dissen aTW bietet Lieferanten und Rechnungsstellern die Möglichkeit, Rechnungen elektronisch zu übermitteln. Die E-Mail-Adressen für den Empfang von eRechnungen lauten:

EmpfängerE-Mail-Adresse für eRechnungen
Stadt Dissen aTWerechnung@dissen.de
Stadtwerke Dissen aTWerechnung-sw@dissen.de
Abwasserbeseitigungsbetrieb Dissen aTWerechnung-abb@dissen.de

Wichtiger Hinweis: Elektronische Rechnungen können nur im speziellen eRechnungs-Format und im PDF-Format empfangen werden.

Spenden

Nach § 111 Abs. 7 NKomVG dürfen Kommunen Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Zuständig für die Annahme der Spenden sind der Rat (ab 1.000 €), der Verwaltungsausschuss (100 € bis 1.000 €) oder der Bürgermeister (unter 100 €). Erst nach Annahme der Spende wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt.

Die Stadt Dissen aTW ist verpflichtet, einen Sponsoringbericht für die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Osnabrück zu erstellen, in welchem alle Spender einschließlich Zuwendungszweck aufgeführt werden.