Eine weitere wichtige Aufgabe des Bürgerbüros ist das Führen des Gewerberegisters.
Ein Gewerbe ist jede auf dauernde Gewinnerzielung gerichtete, gleichmäßig fortgesetzte, selbstständige und erlaubte Tätigkeit, mit Ausnahme der Urproduktion, freier Berufe und der bloßen Verwaltung eigenen Vermögens.
Sofern diese Tatbestände zutreffen, ist gem. § 14 Gewerbeordnung (GewO) gleichzeitig eine Anzeige bei der zuständigen Behörde zu tätigen.
Das gleiche ist der Fall, sollte der Betrieb verlegt werden, sich die Tätigkeit ändern oder das Gewerbe aufgegeben werden.
Gerne können Sie die Gewerbemeldungen auch elektronisch an uns übersenden. Die Formulare finden Sie in unserem Bürgerportal “OpenR@thaus”
Nach Eintragung ins Gewerberegister wird Ihnen die Ausfertigung für Ihre Unterlagen, sowie die Rechnung übersandt.
Sollten Sie Fragen zu den Aufgaben oder mitzuführenden Unterlagen haben, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros unter den unten genannten Kontaktdaten zu erreichen.