Bekanntmachung des Bebauungsplans Nr. 97: „Westlich Robert-Koch-Straße“

Bekanntmachung des Bebauungsplans Nr. 97: „Westlich Robert-Koch-Straße“

Bekanntmachungen

Der Rat der Stadt Dissen aTW hat in seiner Sitzung am 09.10.2023 für den im unten abgebildeten Lageplan eingezeichneten Geltungsbereich den Bebauungsplan Nr. 97: „Westlich Robert-Koch-Straße“ nach Prüfung der eingegangenen Bedenken und Anregungen gemäß §§ 3 II, 4 II BauGB als Satzung nach § 10 I BauGB einschließlich Begründung samt Umweltbericht beschlossen.

Das Plangebiet umfasst eine unbebaute landwirtschaftliche Fläche, die sich nordwestlich der Kreuzung Albertinenstraße / Robert-Koch-Straße / Henriettenstraße befindet. Die Fläche grenzt im Süden an die Albertinenstraße zwischen dem östlich gelegenen, öffentlichen Spielplatz und dem westlich gelegenen Straßenstich. Nach Nordosten wird das Plangebiet durch die Wohnbebauung am Wendehammer an der Robert-Koch-Straße im Bereich des Bebauungsplans Nr. 19 „Erpener Weg – I. Teil“ begrenzt. Nach Süden schließt sich der Bereich des Bebauungsplans Nr. 90 „Robert-Koch-Straße“ an, mit dem das Gelände des ehemaligen Krankenhauses überplant worden ist. Südwestlich des Plangebiets mündet die Albertinenstraße in die Königsberger Straße, die im Bereich von Bebauungsplan Nr. 20 „Berliner Straße“ verortet ist. Nach Nordwesten grenzt das Plangebiet an die offene Landschaft mit Blickrichtung zum Donneresch und zum Regenrückhaltebecken Berliner Straße. Lage und Umfang des Plangebiets sind nachfolgend im Lageplan in fett schwarzer, gestrichelter Linie umrandet.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 97: „Westlich Robert-Koch-Straße“ rechtsverbindlich in Kraft und liegt mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a I BauGB ab sofort zur Einsicht in den Dienststunden (montags bis freitags von 8:30h bis 12:30h und montags bis mittwochs von 14h bis 16:00 sowie donnerstags von 14h bis 18h) im Rathaus der Stadt Dissen aTW, Fachbereich 4 – Planen und Bauen, Große Straße 33, 49201 Dissen aTW aus. Jede Person kann über den Inhalt von Bebauungsplan Nr. 97 Auskunft verlangen. Die Stadtverwaltung bittet darum, bei Bedarf persönliche Termine zur weiteren Erörterung im Rathaus vorab zu vereinbaren.

Parallel besteht online die Möglichkeit zur Information. Entsprechend sind die genannten Unterlagen bis mindestens zum 30.11.2023 auf der Internetseite der Stadt Dissen aTW unter folgendem Link zur Einsicht verfügbar:

https://www.dissen.de/bauen-in-dissen/stadtplanung/bebauungsplaene-in-planung-bekanntmachungen/

Anschließend kann die Planzeichnung über die digitale Kartierung aller Bebauungspläne der Stadt Dissen aTW unter folgendem Link eingesehen werden:

 https://dissen.magellan-online.de/mb/application/bplan_dissen

Auf die Rechtsfolgen des § 215 I BauGB wird hingewiesen. Danach werden

  1. eine nach § 214 I 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 II BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 III 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans als Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Dissen aTW unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 III 1 und 2 sowie IV BauGB über die Entschädigung von durch Bebauungsplan Nr. 97 eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird nach § 44 V BauGB hingewiesen: Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Die Fälligkeit des Anspruchs kann dadurch herbeigeführt werden, dass der Entschädigungsberechtigte die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

Dissen am Teutoburger Wald, den 15.10.2023

Eugen Görlitz (Bürgermeister)

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