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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren zu Bebauungsplan Nr. 98: „Landsherrenheide“  vom 10.10.2024 bis 11.11.2024

Der Rat der Stadt Dissen aTW hat in der Sitzung am 26.02.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 98: „Landsherrenheide“ vorhabenbezogen nach § 2 I BauGB i.V.m. §§ 1 III 1, 12 I BauGB aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 I BauGB durchzuführen. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit zweistufiger Beteiligung aufgestellt; parallel wird die 36. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt. Diesen Beschluss hat der Rat am 23.09.2024 für den geänderten Geltungsbereich, der im unten abgebildeten Lageplan dargestellt ist, bestätigt. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebiets zur Nutzung solarer Strahlungsenergie, in dem die Errichtung einer klassisch aufgeständerten Freiflächen-Photovoltaik-Anlage (FFPVA), bestehend aus Photovoltaikmodulen und -gestellen, Wechselrichterstationen, Transformatoren- bzw. Netzeinspeisestationen, ermöglicht werden soll.

Das Plangebiet umfasst eine bislang unbebaute landwirtschaftliche Fläche im Ortsteil Aschen im Südosten des Stadtgebiets. Sie befindet sich südlich der Frankfurter Straße an der Stadtgrenze zu Versmold, die zugleich die Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen bildet, und ist in zwei Teilgeltungsbereiche unterteilt. Der Teilgeltungsbereich 1 wird im Westen durch den Heideweg begrenzt und ist ansonsten von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben. Der Teilgeltungsbereich 2 liegt südlich der Streubebauung an der Frankfurter Straße (K335) auf Dissener Stadtgebiet bzw. westlich der am Ortsteil Bockhorst der Stadt Versmold verlaufenden Dissener Straße (K24) und wird durch den Bockhorster Bach und die Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen begrenzt. Im Süden und Westen schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die zweite Teilfläche wird von einer Niederspannungsfreileitung gekreuzt. In Nachbarschaft beider Flächen befindet sich Streubebauung mit landwirtschaftlicher Nutzung und Wohnnutzung im Außenbereich.

Der Entwurf zu Bebauungsplan Nr. 98: „Landsherrenheide“, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, dem Übersichtsplan, der Begründung und dem Umweltbericht steht in der Zeit vom 10. Oktober 2024 bis einschließlich 11. November 2024 auf der Internetseite der Stadt Dissen aTW unter folgendem Link zur Einsicht zur Verfügung:
https://www.dissen.de/bauen-in-dissen/stadtplanung/bebauungsplaene-in-planung-bekanntmachungen/

Außerdem ist die als Scoping-Unterlage erstellte Brutvogel-Erfassung 2024 als weitere umweltbezogene Information einsehbar.

Während der Dauer der frühzeitigen Beteiligung können die Bürgerinnen und Bürger nach § 3 II 4 Halbsatz 2 Nr. 1 BauGB Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 98: „Landsherrenheide“ abgeben. Sie sollen nach § 3 II 4 Halbsatz 2 Nr. 2 BauGB möglichst auf elektronischem Weg übermittelt werden. Daher bittet die Stadtverwaltung darum, Stellungnahmen an stadtplanung@dissen.de per E-mail zu senden. Sie können bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per Post) abgegeben werden. Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich mit Einsichtnahme in die Unterlagen über die Planungsziele zu informieren und am Planverfahren zu beteiligen.

Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen gemäß den Anforderungen aus § 3 II 2 und 4 Halbsatz 2 Nr. 4 BauGB für jedermann zur Einsicht in den Dienststunden (montags bis freitags von 8:30 bis 12:30 Uhr und montags wie dienstags von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr) im Rathaus der Stadt Dissen aTW, Zimmer 1.09 (Vorzimmer des Bürgermeisters), Große Straße 33, 49201 Dissen aTW öffentlich aus. Um eine telefonische Anmeldung für einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme und weiteren Erörterung im Rathaus wird gebeten; eine spontane Einsichtnahme ist aber ebenfalls möglich. Sofern das Vorzimmer nicht besetzt ist, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich 4 – Planen und Bauen.

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und den Zweck sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren und Stellungnahmen einbringen, die nach Beendigung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Rat der Stadt Dissen aTW geprüft und beraten werden. Das Ergebnis der Prüfung abgegebener Stellungnahmen wird nach § 3 II 6 BauGB im Anschluss mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zu Bebauungsplan Nr. 98: „Landsherrenheide“ nach § 3 II 4 Halbsatz 2 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben.

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