Die EU-Umgebungslärmrichtlinie

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie gibt es erstmals einen gemeinsamen europäischen Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung. Dabei werden nach vergleichbaren Verfahren Lärmschwerpunkte durch eine umfassende, strategische Lärmkartierung ermittelt. Auf Grundlage der Lärmkarten werden unter aktiver Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufgestellt.

Lärmaktionsplan (Stufe 1) der Stadt Dissen aTW gemäß Umgebungslärmrichtlinie 2002 49 EG

Der Rat der Stadt Dissen am Teutoburger Wald hat in seiner Sitzung am 23.09.2013 auf der Basis der Ergebnisse der Kartierung (2.Stufe 2012) des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz die 2. Stufe zum Lärmaktionsplan gem. § 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beschlossen.Von den gemäß Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG genannten Umgebungslärmquellen ist in der Stufe 2 für die Stadt Dissen aTW nur die Autobahn A 33 relevant. Im Rahmen der Erarbeitung der Lärmkarten für die Stadt Dissen aTW wurde allerdings deutlich, dass durch die Lärmquelle Autobahn A33 im Stadtgebiet Dissen kein Gebäude unmittelbar so betroffen ist, dass weitere Maßnahmen und explizit die Ausarbeitung eines Lärmaktionsplanes notwendig sind.

Die Ergebnisse der Lärmkarten wurden von der Zentralen Unterstützungsstelle Luftreinhaltung und Gefahrstoffe des GAA Hildesheim (ZUS-LG) ermittelt und im Internet unter Webseite veröffentlicht.

Laermaktionsplan-Konfliktanalyse

Lärmaktionsplan (Stufe 2) der Stadt Dissen

Der Rat der Stadt Dissen am Teutoburger Wald hat in seiner Sitzung am 23.09.2013 auf der Basis der Ergebnisse der Kartierung (2.Stufe 2012) des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz die 2. Stufe zum Lärmaktionsplan gem. § 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beschlossen.Von den gemäß Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG genannten Umgebungslärmquellen ist in der Stufe 2 für die Stadt Dissen aTW nur die Autobahn A 33 relevant.Im Rahmen der Erarbeitung der Lärmkarten für die Stadt Dissen aTW wurde allerdings deutlich, dass durch die Lärmquelle Autobahn A33 im Stadtgebiet Dissen kein Gebäude unmittelbar so betroffen ist, dass weitere Maßnahmen und explizit die Ausarbeitung eines Lärmaktionsplanes notwendig sind.

Die Ergebnisse der Lärmkarten wurden von der Zentralen Unterstützungsstelle Luftreinhaltung und Gefahrstoffe des GAA Hildesheim (ZUS-LG) ermittelt und im Internet unter Webseite veröffentlicht.

Laermaktionsplan-Konfliktanalyse

Bekanntmachung der Ergebnisse der Lärmkartierung (Stufe 3) der Stadt Dissen aTW gemäß Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

Der Rat der Stadt Dissen am Teutoburger Wald nahm in seiner Sitzung am 22.10.2018 die Ergebnisse der Lärmkartierung, die im Rahmen der Lärmaktionsplanung (Stufe 3) vom Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) zur Verfügung gestellt wurden, zur Kenntnis. Es wurde beschlossen, den vorliegenden Zwischenbericht, der vom Ingenieurbüro RP Schalltechnik erstellt wurde, der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und die Lärmaktionsplanung (Stufe 3) mit der Erstellung eines vereinfachten Lärmaktionsplanes und einer Meldung an das MU weiterzuführen.

Mit der Richtlinie 2002/ 49/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wurde ein Konzept vorgegeben, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen.

Für die Umsetzung der 3. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie wurden bis 2015 bzw. 2016 Hauptverkehrsstraßen (Bundesautobahnen sowie Bundes- und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen jährlich (über 8.200 Kfz/24h) in die Berechnungen, Kartierung und die Maßnahmenplanung einbezogen.

Von den gemäß Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG genannten Umgebungslärmquellen sind in der Stufe 3 für die Stadt Dissen aTW nur die Autobahn A 33 und die Landesstraße (L 94) von der Autobahn Anschlussstelle Dissen/Bad Rothenfelde bis zum Kreisverkehr Bahnhofstraße relevant.

Im Rahmen der Erarbeitung der Lärmkarten für die Stadt Dissen aTW wurde allerdings deutlich, dass durch die Lärmquellen ‚Autobahn‘ A33 und Landesstraße (L 94) von der Autobahn Anschlussstelle Dissen/Bad Rothenfelde bis zum Kreisverkehr Bahnhofstraße, im Stadtgebiet Dissen aTW kein Gebäude betroffen ist.

Daher ist die Ausarbeitung von Maßnahmen für die Hauptverkehrsstraßen innerhalb des Lärmaktionsplanes nicht notwendig.

Die Berechnungsergebnisse und die Lärmkarten der 3. Stufe und deren Bewertung sind vom Niedersachsen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) im Internet unter der Internetadresse www.umwelt.niedersachsen.de/umweltkarten/veröffentlicht.

Die Ergebnisdaten können von den Bürgerinnen und Bürgern über das Internet abgerufen werden.

Daneben sind die Ergebnisse der Lärmkartierung (Stufe 3) ebenfalls auf der Website der Stadt Dissen aTW unter der Internetadresse https://www.dissen.de/umweltbewusst/unter der Rubrik „Umgebungslärmrichtlinie“ zugänglich.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung der Stufe 3 der Stadt Dissen aTW (Lärmaktionsplanung des Ingenieurbüro RP Schalltechnik) liegen in der Zeit vom 26.10.2018 bis zum 26.11.2018 während der Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Dissen aTW, Zimmer 1.01, öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist kann die Lärmaktionsplanung (Stufe 3) der Stadt Dissen aTW im Rathaus der Stadt Dissen aTW, Zimmer 1.01 von jedermann eingesehen werden.

In der Zeit der öffentlichen Bekanntmachung vom 26.10.2018 bis zum 26.11.2018 können von jedermann Anregungen und Hinweise zur Lärmaktionsplanung schriftlich eingereicht, oder während der Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Dissen aTW, Zimmer 1.01, zur Niederschrift vorgebracht werden.

Dissen aTW, den 25. Oktober 2018

Stadt Dissen am Teutoburger Wald
Der Bürgermeister

ausgehängt am: 26.10.2018
abgenommen am: 27.11.2018

Ergebnisse der Lärmkartierung-Stufe 3 vom 07.09.2018