Bekanntmachung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6: „Lerchenstraße“ vom 22.11.2024 bis 02.01.2025

Der Rat der Stadt Dissen aTW hat in der Sitzung am 23.09.2024 beschlossen, die 6. Änderung zu Bebauungsplan Nr. 6: „Lerchenstraße“ nach § 2 I BauGB i.V.m. § 1 III 1 BauGB aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 I BauGB durchzuführen. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit zweistufiger Beteiligung aufgestellt. Ziel der Planung ist die Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen und Neuordnung der ausgewiesenen Grün- und Verkehrsflächen im Bereich des Schulzentrums, um die Ergänzung eines zweiten Grundschulgebäudes und eines Oberstufentrakts zu ermöglichen, sowie die Aktualisierung des übrigen Plangebiets zur Angleichung an die heutigen Gegebenheiten.

Das Plangebiet umfasst die gesamten öffentlichen Flächen des Schul- und Sportzentrums der Stadt Dissen aTW sowie die angrenzende Wohnbebauung. Der Geltungsbereich erstreckt sich im Süden ab der Kreuzung Dieckmannstraße / Bergstraße entlang der Bergstraße und Lerchenstraße bis zur Feuerwehrzufahrt des Schulzentrums. Im Osten folgt die Grenze des Geltungsbereichs dem Verlauf des Dissener Bachs bis zur sog. Apfelwiese, einer mit Streuobstbäumen bestandenen Fläche nördlich des Grundschulgebäudes. Im Westen verläuft die Grenze des Geltungsbereichs zwischen der vorhandenen Wohnbebauung und den Schulgebäuden bzw. der Stellplatzanlage an der Jahnstraße. Auch die Bushaltestelle an der Mühlenstraße sowie die südlich davon gelegene, bislang unbebaute Wiese sind in den Geltungsbereich eingeschlossen.

Der Umfang des Plangebiets ist auch dem unten beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Der Entwurf zur 6. Änderung Bebauungsplan Nr. 6: „Lerchenstraße“, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung, steht vom 22. November 2024 bis einschließlich 2. Januar 2025 auf der Internetseite der Stadt Dissen aTW unter folgendem Link zur Einsicht zur Verfügung:

https://www.dissen.de/bauen-in-dissen/stadtplanung/bebauungsplaene-in-planung-bekanntmachungen/

Außerdem sind die Bestandsanalyse der Verkehrsuntersuchung Schulzentrum, das Protokoll der Ortsbegehung am Schulzentrum im Rahmen der Fußverkehrs-Checks sowie die Stellungnahme zur Verkehrslärmbelastung im Bereich der Lerchenstraße und Bergstraße einsehbar.

Während der Dauer der frühzeitigen Beteiligung können die Bürgerinnen und Bürger nach § 3 II 4 Hs. 2 Nr. 1 BauGB Stellungnahmen zum Entwurf der 6. ÄNderung Bebauungsplans Nr. 6: „Lerchenstraße“ abgeben. Sie sollen nach § 3 II 4 Hs. 2 Nr. 2 BauGB möglichst auf elektronischem Weg übermittelt werden. Daher bittet die Stadtverwaltung darum, Stellungnahmen an stadtplanung@dissen.de per e-mail zu senden. Sie können bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per Post) abgegeben werden. Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich mit Einsichtnahme in die Unterlagen über die Planungsziele zu informieren und am Planverfahren zu beteiligen.

Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen gemäß den Anforderungen aus § 3 II 2 und 4 Hs. 2 Nr. 4 BauGB für jedermann zur Einsicht in den Dienststunden (montags bis freitags von 8:30 bis 12:30 Uhr und montags wie dienstags von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr) im Rathaus der Stadt Dissen aTW, Zimmer 1.09 (Vorzimmer des Bürgermeisters), Große Straße 33, 49201 Dissen aTW öffentlich aus. Um eine telefonische Anmeldung für einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme und weiteren Erörterung im Rathaus wird gebeten; eine spontane Einsichtnahme ist aber ebenfalls möglich. Sofern das Vorzimmer nicht besetzt ist, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich 4 – Planen und Bauen.

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und den Zweck sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren und Stellungnahmen einbringen, die nach Beendigung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Rat der Stadt Dissen aTW geprüft und beraten werden. Das Ergebnis der Prüfung abgegebener Stellungnahmen wird nach § 3 II 6 BauGB im Anschluss mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur 6. Änderung des Bebauungsplan Nr. 6: „Lerchenstraße“ nach § 3 II 4 Hs. 2 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Dissen am Teutoburger Wald, den 13.11.2024

Eugen Görlitz

(Bürgermeister)