Förderung für Steckersolargeräte

Der Rat der Stadt Dissen aTW hat in seiner Sitzung am 09.10.2023 beschlossen, für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 ein Förderprogramm für die Anschaffung und Installation von Steckersolargeräten (auch Balkonkraftwerke, Plug-In-Photovoltaik oder Kleinstphotovoltaikanlagen genannt) in Privathaushalten aufzustellen. Bei einer Gesamtfördersumme von zunächst 20.000€, die aus dem Klimabudget bereitgestellt wird, kann je Haushalt ein Zuschuss von 150€ zur Anschaffung eines Steckersolargeräts beantragt werden. Eine Förderung kann noch rückwirkend für in 2023 angeschaffte Steckersolargeräte beantragt werden.

Nähere Informationen zur Förderung (z.B. Ausschlusskriterien, einzureichende Unterlagen und Fristen) sind der Förderrichtlinie zu entnehmen, die im nebenstehenden Download-Bereich heruntergeladen werden kann. Zur Beantragung ist das bereitgestellte Formular der Stadt Dissen aTW zu verwenden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per e-mail an foerderung@dissen.de .

Die Förderung wurde von der Ratsgruppe Wir für Dissen und Bündnis ’90 – Die Grünen vorgeschlagen, um allen Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, aktiv zum Klimaschutz beizutragen und zugleich die eigenen Stromkosten zu senken. Denn das Integrierte Klimaschutzkonzept (2023) der Stadt Dissen aTW hat bei der Produktion erneuerbarer Energien auf dem Stadtgebiet gegenüber dem Energieverbrauch ein erhebliches Defizit festgestellt.

Zwar kann die Stromproduktion von Steckersolargeräten nur in geringem Maße zu dessen Ausgleich beitragen, sie bietet jedoch die Chance, die Beteiligung der Stadtgesellschaft insgesamt an der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zu vergrößern und Bürgerinnen und Bürger aller Einkommensgruppen an der Energiewende zu beteiligen. Zugleich tragen die Anlagen zur nachhaltigen Nutzung bereits vorhandener versiegelter Flächen bei; ihre Anschaffung ist insofern unterstützenswert. Bei der Entscheidungsfindung wurde von Ratsmitgliedern besonders betont, dass nicht nur Hauseigentümerinnen und -eigentümer, sondern auch zur Miete Wohnende ein Steckersolargerät installieren können, sodass die Förderung gleichberechtigt allen Personengruppen offen steht.

Bei einem Steckersolargerät handelt es sich um eine meist nur ein oder zwei Module umfassende Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie für den Eigenbedarf eines Privathaushalts, die am Balkongeländer, an einer Fensterlaibung oder der Hausfassade montiert werden kann. Derzeit ist die zulässige Ausgangsleistung der Wechselrichter einer solchen Anlage auf maximal 600 W beschränkt; derzeit wird eine bis 800 W erhöhte Sicherheitsgrenze auf Bundesebene diskutiert; mit Inkrafttreten der Gesetzgebung, die auch weitere Vereinfachungen für die Installation in Mietwohnungen enthalten soll, ist im Sommer 2024 zu rechnen. Die Solarmodule selbst dürfen jedoch bereits eine höhere Leistung aufweisen. Je nach Anlagenausrichtung und Sonneneinstrahlung können jährlich etwa 400 KWh bis 600 KWh elektrischer Energie erzeugt werden, die mittels eines Wechselrichters über eine Steckdose in das Hausnetz eingespeist werden. Dieser Strom kann direkt zum Betrieb der elektrischen Geräte im Haushalt verwendet werden. Überschüssig produzierter Strom wird ins öffentliche Stromnetz eingespeist, weshalb Kleinst-Photovoltaik-Anlagen über ein vereinfachtes Formular sowohl beim Netzbetreiber als auch beim Marktstammdatenregister angemeldet werden müssen. Eine Einspeisevergütung wird nicht gezahlt. Die Stadtverwaltung empfiehlt nachdrücklich, bei Installation des Steckersolargeräts einen Elektrofachbetrieb hinzuzuziehen, der die Einhaltung der Vorgaben des Brandschutzes und der Anlagensicherheit bestätigen und die optimale Ausrichtung der Anlage am gewählten Standort unterstützen kann.  

Die Stadtverwaltung bedankt sich herzlich beim Klimaschutzteam des Landkreises Oldenburg für den Erfahrungsaustausch und die freundliche Unterstützung bei der Erstellung der Förderrichtlinie.

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Foto von Balkonkraftwerk
Balkonkraftwerk - Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Balkonkraftwerk (Download 2024.01.15); Autor: Triplec85