Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus Fließgewässern

Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus Fließgewässern

Allgemein

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat die Untere Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück heute eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus Fließgewässern erlassen, welche ab dem 01.07.2022 in Kraft tritt. Diese untersagt die Wasserentnahme zur Bewässerung und Beregnung aus Fließgewässern 2. und 3. Ordnung bis einschließlich zum 31.058.2022.

Die vollständige Allgemeinverfügung des Landkreises hierzu finden Sie hier.

Logo Landkreis Osnabrück
Weitere Nachrichten
Logo Awigo
Allgemein

Pressemitteilung

Die AWIGO informiert: Altkleider dürfen ab 2025 nicht mehr im Restmüll entsorgt werden. Zum Jahreswechsel gibt es eine neue Regelung…
Rad Logo