Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 84: „Östlich Brügger Feldweg“ vom 02.01.2025 bis 03.02.2025

Der Rat der Stadt Dissen aTW hat in seiner Sitzung am 16.12.2024 beschlossen, für den im anliegenden Lageplan abgebildeten Geltungsbereich den Bebauungsplan Nr. 84 „Östlich Brügger Feldweg“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 I BauGB i.V.m. § 2 I BauGB und § 1 III 1 BauGB aufzustellen und diesen nach § 13 II Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 II BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen öffentlich auszulegen sowie parallel die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 13 II Nr. 3 BauGB § 4 II BauGB durchzuführen.

Ziel der Planung ist die Optimierung der Nutzungsmöglichkeiten im östlichen Bereich der vorhandenen Grundstücke, wo bislang eine private Grünfläche zwecks Anlage einer Ausgleichsmaßnahme vorgesehen ist. Um die flexible gärtnerische Gestaltung und Nutzung der Fläche zu eröffnen, soll die Breite der Grünfläche angepasst, die textlichen Festsetzungen geändert und die Ausgleichsmaßnahme auf eine externe Fläche verlegt werden.

Das Plangebiet umfasst eine einzelne Reihe privater Grundstücke entlang der östlichen Seite der Straße Brügger Feldweg am nordöstlichen Rand des Kernsiedlungsbereichs der Stadt Dissen aTW. Im Osten schließt sich eine unbebaute landwirtschaftliche Fläche an, der wiederum im Osten die Dorflage Aschen folgt. Nach Norden erstrecken sich landwirtschaftliche Flächen am Hang des Teutoburger Waldes bis zum Waldrand. Im Westen und Süden grenzt die Häuserzeile an vorhandene Wohnbebauung. Lage und Umfang des Plangebiets sind auch dem unten abgebildeten Übersichtsplan zu entnehmen; dort ist das Plangebiet in roter Linie umrandet.

Der Entwurf zu Bebauungsplan Nr. 84: „Östlich Brügger Feldweg“ mit Entwurfsbegründung, den textlichen Festsetzungen sowie der Aktualisierung der Eingriffsbilanz steht in der Zeit vom

  1. Januar 2025 bis einschließlich 03. Februar 2025

auf der Internetseite der Stadt Dissen aTW unter folgendem Link zur Einsicht zur Verfügung:

https://www.dissen.de/bauen-in-dissen/stadtplanung/bebauungsplaene-in-planung-bekanntmachungen/

Während der Dauer der öffentlichen Auslegung können die Bürgerinnen und Bürger nach § 3 II 4 Nr. 1 BauGB Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 84: „Östlich Brügger Feldweg“ abgeben. Sie sollen nach § 3 II 4 Nr. 2 BauGB möglichst auf elektronischem Weg übermittelt werden. Daher bittet die Stadtverwaltung darum, Stellungnahmen an stadtplanung@dissen.de per e-mail zu senden. Sie können bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per Post) abgegeben werden. Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich durch Einsichtnahme in die Unterlagen über die Planungsabsichten zu informieren und am Planverfahren zu beteiligen.

Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen entsprechend der Anforderungen aus § 3 II 2 und 4 Nr. 4 BauGB für jedermann zur Einsicht in den Dienststunden (montags bis freitags von 8:30h bis 12:30h und montags wie dienstags von 14h bis 16:00h sowie donnerstags von 14h bis 18h) im Rathaus der Stadt Dissen aTW, Zimmer 1.09 (Vorzimmer des Bürgermeisters), Große Straße 33, 49201 Dissen aTW öffentlich aus. Um eine telefonische Anmeldung für einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme und weiteren Erörterung im Rathaus wird gebeten; eine spontane Einsichtnahme ist aber ebenfalls möglich. Sofern das Vorzimmer nicht besetzt ist, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich 4 – Planen und Bauen.

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und den Zweck sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren und Stellungnahmen einbringen, die nach Beendigung der öffentlichen Auslegung der Öffentlichkeit im Rat der Stadt Dissen aTW geprüft und beraten werden. Das Ergebnis der Prüfung abgegebener Stellungnahmen wird nach § 3 II 6 BauGB im Anschluss mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung zu Bebauungsplan Nr. 84: „Östlich Brügger Feldweg“ nach § 3 II 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Dissen am Teutoburger Wald, den 18.12.2024

Eugen Görlitz

Bürgermeister

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 95: „Südlich Keilerwirt vom 23.12.2024 bis 27.01.2025

Der Rat der Stadt Dissen aTW hat in seiner Sitzung am 31.05.2021 beschlossen, für den im anliegenden Lageplan abgebildeten Geltungsbereich den Bebauungsplan Nr. 95 „Südlich Keilerwirt“ im Regelverfahren nach § 2 I BauGB i.V.m. § 1 III 1 BauGB aufzustellen. Der Beschluss ist am 15.06.2021 ortsüblich bekannt gemacht worden.

Der Rat der Stadt Dissen aTW hat am 23.09.2024 die Stellungnahmen geprüft, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 I, 4 I BauGB eingegangen waren. Zudem hat der Rat der Stadt Dissen aTW beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 95 „Südlich Keilerwirt“ gemäß § 3 II BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen öffentlich auszulegen und parallel die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 II BauGB durchzuführen.

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets, das zur Arrondierung des unmittelbar nördlich anschließenden Gewerbegebiets in Bebauungsplan Nr. 92: „Keilerwirt“ die Umnutzung eines leer stehenden Geschäftsgebäudes sowie die Ansiedlung von Büro- und Dienstleistungsbetrieben oder kleinen Handwerksbetrieben in Dissen aTW ermöglichen soll.

Das Plangebiet umfasst eine unbebaute landwirtschaftliche Fläche, die sich westlich des Kreisels zwischen dem im Südosten verlaufenden Niedersachsenring (L94) und dem nördlich gelegenen Straßenstich der gemeindlichen Osnabrücker Straße befindet, sowie eine mit einem Wohnhaus und anschließenden Geschäftsgebäude bebaute Fläche, die sich im Nordwesten anschließt. Nach Nordosten wird das Plangebiet durch das benachbarte Gasthaus und die Fläche eines Ingenieurbüros im Bereich des Bebauungsplans Nr. 92 „Keilerwirt“ begrenzt. Entlang der nordwestlichen und südlichen Grenze des Plangebiets besteht Streubebauung mit Wohnnutzung. Nach Südosten begrenzt der Niedersachsenring (L94) das Plangebiet. Lage und Umfang des Plangebiets sind auch dem unten abgebildeten Übersichtsplan zu entnehmen; dort ist das Plangebiet in roter Linie umrandet.

Der Entwurf zu Bebauungsplan Nr. 95: „Südlich Keilerwirt“ mit Entwurfsbegründung, den textlichen Festsetzungen, dem Umweltbericht und dem Übersichtsplan steht in der Zeit vom

  1. Dezember 2024 bis einschließlich 27. Januar 2025

auf der Internetseite der Stadt Dissen aTW unter folgendem Link zur Einsicht zur Verfügung:

https://www.dissen.de/bauen-in-dissen/stadtplanung/bebauungsplaene-in-planung-bekanntmachungen/

Während der Dauer der öffentlichen Auslegung können die Bürgerinnen und Bürger nach § 3 II 4 Nr. 1 BauGB Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 95: „Südlich Keilerwirt“ abgeben. Sie sollen nach § 3 II 4 Nr. 2 BauGB möglichst auf elektronischem Weg übermittelt werden. Daher bittet die Stadtverwaltung darum, Stellungnahmen an stadtplanung@dissen.de per e-mail zu senden. Sie können bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per Post) abgegeben werden. Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich durch Einsichtnahme in die Unterlagen über die Planungsabsichten zu informieren und am Planverfahren zu beteiligen.

Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen entsprechend der Anforderungen aus § 3 II 2 und 4 Nr. 4 BauGB für jedermann zur Einsicht in den Dienststunden (montags bis freitags von 8:30h bis 12:30h und montags wie dienstags von 14h bis 16:00h sowie donnerstags von 14h bis 18h) im Rathaus der Stadt Dissen aTW, Zimmer 1.09 (Vorzimmer des Bürgermeisters), Große Straße 33, 49201 Dissen aTW öffentlich aus. Um eine telefonische Anmeldung für einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme und weiteren Erörterung im Rathaus wird gebeten; eine spontane Einsichtnahme ist aber ebenfalls möglich. Sofern das Vorzimmer nicht besetzt ist, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich 4 – Planen und Bauen.

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und den Zweck sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren und Stellungnahmen einbringen, die nach Beendigung der öffentlichen Auslegung der Öffentlichkeit im Rat der Stadt Dissen aTW geprüft und beraten werden. Das Ergebnis der Prüfung abgegebener Stellungnahmen wird nach § 3 II 6 BauGB im Anschluss mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung zu Bebauungsplan Nr. 95: „Südlich Keilerwirt“ nach § 3 II 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Dissen am Teutoburger Wald, den 13.12.2024

Eugen Görlitz

(Bürgermeister)